Batteriegesetz

Hinweis zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Sie sind als Endverbraucher zur ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Ebenso können Sie gebrauchte Batterien ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

Batterien oder Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich, für den Fall das bestimmte Grenzwerte überschritten werden, die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:

"Cd“ steht für: enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
"Pb“ steht für: enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
"Hg“ steht für: enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

 

Informationen gemäß § 18 Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – ElektroG -

Das ElektroG bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern.

Daher bitten wir insbesondere die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, werden im ElektroG als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen, um diese der Wiederverwendung, dem Recycling oder anderen Formen der Verwertung zuzuführen. Altgeräte gehören daher nicht in den Hausmüll.

  • Altbatterien und Altakkumulatoren

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und von diesen von anderen Altgeräten separiert werden.

  • Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten

Altgeräte aus privaten Haushalten können auch bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen entsorgt werden:

Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können kostenlos abgeben werden, auch wenn Sie kein Neugerät gekauft haben. Dies ist jedoch auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Großgeräte können nur dann kostenlos abgegeben werden, wenn Sie zuvor oder gleichzeitig ein neues Elektro- oder Elektronikgerät der gleichen Geräteart bei uns kaufen bzw. gekauft haben. Das Altgerät muss dabei nur im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät haben (Beispiel: Beim Kauf eines neuen Kühlschranks, kann Ihr alter Kühlschrank kostenlos abgeben werden).

Ein Onlineverzeichnis dieser Sammel- und Rücknahmestellen, in dem wir ebenfalls als Vertreiber mit den Rückgabestellen verzeichnet sind, finden Sie hier:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

  • Löschung personenbezogener Daten

Bitte beachten Sie, dass die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten in Ihrer Eigenverantwortung liegt.

  • Kennzeichnung „durchgestrichene Abfalltonne“

Elektro- und Elektronikgeräte, die einer von dem unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind, sind – mit gesetzlichen Ausnahmen – mit dem Kennzeichen der „durchgestrichenen Abfalltonne“ versehen.

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